Für die gültige Erstellung eines Vorsorgeauftrages muss dieser entweder handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden oder das Dokument wird von eine:r Notar:in beurkundet. Das Gesetz sieht aber vor, dass die […]
Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person jemanden beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Hauptaufgabe der KESB ist […]
Die KESB verrechnet ca. 60 CHF pro Stunde als Aufwandentschädigung für den Beistand. Die Vergütung kann auch im Vorsorgeauftrag selbst geregelt werden. Weiteres zum ThemaKESB – Was muss ich beim […]
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine Einrichtung zum Schutz handlungsunfähiger Personen. Sie wird auf Anrufung oder von Amtes wegen tätig, wo die Urteilsunfähigkeit einer Person vermutet wird. Hat diese […]
Die KESB prüft nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit beim Verfasser von Amtes wegen die Eignung der Vorsorgebeauftragten und "validiert" sie. Massgebliche Kriterien für die Eignung sind insbesondere Handlungsfähigkeit (Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit), […]
Die letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) fällt grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der KESB. Als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kümmert sich die KESB primär um Vorkehrungen und Massnahmen für den Fall […]
Die KESB prüft die Gültigkeit des Vorsorgeauftrags, das Eintreten der Urteilsfähigkeit und die Eignung der vorsorgebeauftragten Person(en) als Beistand bzw. Beistände. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so ernennt die KESB die […]
Eine Hinterlegung des Originals des Vorsorgeauftrages bei der zuständigen KESB ist in jedem Fall sinnvoll. Zusätzlich empfiehlt es sich, zu Hause eine Kopie aufzubewahren. Weiteres zum ThemaKESB - Was muss […]
Am besten benennen Sie über einen Vorsorgeauftrag jemanden , der für ihre persönliche Sorge zuständig ist. Eine nahestehende Person kann, wenn keine Interessenskonflikte vorliegen, die Wünsche meist besser umsetzen, als ein […]