Im Grunde sind mit Testament, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung die wichtigsten Aspekte Ihrer persönlichen Altersvorsorge abgedeckt. Im Testament regeln Sie den Verbleib Ihrer Vermögenswerte, im Vorsorgeauftrag die Frage, wer im Falle […]
Ihr Sohn ist als Nachkomme ein pflichtteilsgeschützter gesetzlicher Erbe. Sie können Ihn nur bei vorliegen ganz bestimmter, im Gesetz umschriebener Gründe vollständig von der Erbschaft ausschliessen (enterben): Entweder, wenn er […]
Die öffentliche Beglaubigung einer letztwilligen Verfügung ist nicht vom Wert der Erbschaft abhängig. Es gibt zwei ordentliche Formen des Testaments: das durchgängig handschriftlich verfasste, unterschriebene und datierte sowie das öffentlich […]
Sie können Ihr Nachlassvermögen entweder einer bereits bestehenden Stiftung zuwenden oder mit öffentlicher Urkunde oder durch Testament eine eigene Stiftung gründen. Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbstständigtes Vermögen, das einen […]
Es kann mitunter schwierig sein, den genauen Vermögensstand zum eigenen Todeszeitpunkt korrekt vorherzusagen, vor allem, wenn dieser weit weg ist und volatile oder schwer schätzbare Vermögenswerte einen signifikanten Teil des […]
Bei ledigen oder geschiedenen Erblassern fällt die güterrechtliche Auseinandersetzung als Institution des Ehegüterrechts weg. Mit anderen Worten ist es nicht nötig, die Vermögen der Eheleute voneinander zu trennen oder wechselseitige […]
Bei verheirateten Erblassern wird nach dem Tod, aber vor Eröffnung des Erbgangs die ehegüterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen. Jeder Ehegatte hat mangels gegenstehender Vereinbarung Anspruch auf die Hälfte des Vorschlags (Aktivenüberschuss der […]
Die Demenzklausel ist eine Bestimmung in der letztwilligen Verfügung, die als Schutz- oder Rückfallklausel den Schutz des Erblasservermögens bezwecken soll. Sie besagt, dass eine vermögentliche Begünstigung des überlebenden Ehegatten zugunsten […]
Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag grundsätzlich jede rechtsfähige Person begünstigen. Dazu zählen natürlich auch Ihre Enkel. Ohne letztwillige Verfügung erben Ihre Kinder allerdings vor Ihren Enkeln. Weiteres zum […]