Voraussetzungen für die Errichtung und Beendigung einer Beistandschaft Eine Beistandschaft (vor der Revision des Erwachsenenschutzrechts 2013: Vormundschaft) wird auf Antrag oder von Amtes wegen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) […]
Der Widerruf einer Vollmacht durch den oder die Vollmachtgeber:in ist jederzeit zulässig und bedarf keiner Begründung. Der Widerruf ist formfrei möglich und muss lediglich dem oder der Bevollmächtigten zur Kenntnis […]
Für die gültige Erstellung eines Vorsorgeauftrages muss dieser entweder handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden oder das Dokument wird von eine:r Notar:in beurkundet. Das Gesetz sieht aber vor, dass die […]
Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person jemanden beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Hauptaufgabe der KESB ist […]
Mit dem eigenhändig errichteten oder öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag wird einer handlungsfähigen Person eine Vertretungsbefugnis erteilt. Diese erstreckt sich für natürliche oder juristische Personen auf den Fall einer eintretenden Urteilsunfähigkeit auf […]
Der Vorsorgeauftrag regelt die Personen- sowie Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr für den Fall der Urteilsunfähigkeit. Es gibt verschiedene Formen (eigenhändig oder öffentlich beurkundet). Weiteres zum ThemaUnterschied Vorsorgeauftrag und […]
Eine Vollmacht bedarf keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Urkunde sinnvoll. Die Ermächtigung ist im Normalfall nicht über den Tod hinweg gültig und verliert auch mit Eintritt […]
Die KESB verrechnet ca. 60 CHF pro Stunde als Aufwandentschädigung für den Beistand. Die Vergütung kann auch im Vorsorgeauftrag selbst geregelt werden. Weiteres zum ThemaKESB – Was muss ich beim […]
Eine Vollmacht kann sinnvoll sein im Konkubinat, damit der Partner bzw. die Partnerin gemeinsame Dispositionen vornehmen kann. Die Vollmacht ist frei widerrufbar und erlischt prinzipiell, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig wird. […]