Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine Einrichtung zum Schutz handlungsunfähiger Personen. Sie wird auf Anrufung oder von Amtes wegen tätig, wo die Urteilsunfähigkeit einer Person vermutet wird. Hat diese […]
Die KESB prüft nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit beim Verfasser von Amtes wegen die Eignung der Vorsorgebeauftragten und "validiert" sie. Massgebliche Kriterien für die Eignung sind insbesondere Handlungsfähigkeit (Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit), […]
Die letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) fällt grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der KESB. Als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kümmert sich die KESB primär um Vorkehrungen und Massnahmen für den Fall […]
Die KESB prüft die Gültigkeit des Vorsorgeauftrags, das Eintreten der Urteilsfähigkeit und die Eignung der vorsorgebeauftragten Person(en) als Beistand bzw. Beistände. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so ernennt die KESB die […]
Ja, am besten definieren Sie aber, wie die Kinder zusammenwirken sollen (z.B. einer Finanzen, einer persönliche Angelegenheiten). Weiteres zum ThemaUrteilsunfähigkeit – wie sorge ich vor? Vorsorgeauftrag online erstellen […]
Das ist kein Muss. Es kann vorteilhaft sein, wenn es allenfalls zu Streitigkeiten kommen könnte. Weiteres zum ThemaUrteilsunfähigkeit – wie sorge ich vor? Vorsorgeauftrag online erstellen […]
Eine Vollmacht verliert ihre Gültigkeit, wenn der Aussteller nicht mehr urteilsfähig ist. Darum ist es ratsam, daneben auch einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen, welcher dies regelt. Die Vollmacht ist kein Ersatz für […]
Die KESB überprüft, ob eine Person geeignet ist und ernennt für sensible Geschäfte einen Beistand. Wenn die Vertretungsperson das Eigenheim zu einem wahnsinnig günstigen Preis abkaufen könnte, wäre dies z.B. […]
Eine Hinterlegung des Originals des Vorsorgeauftrages bei der zuständigen KESB ist in jedem Fall sinnvoll. Zusätzlich empfiehlt es sich, zu Hause eine Kopie aufzubewahren. Weiteres zum ThemaKESB - Was muss […]