Zunächst gilt es zu beachten, dass die Erbinnen und Erben die Vergütung von Willensvollstrecker:innen grundsätzlich nicht aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen. Diese Entschädigung ist nämlich eine Erbgangsschuld, welche der […]
Willensvollstrecker:innen werden immer von den erblassenden Personen in deren Testament oder Erbvertrag ernannt. Die Erblasserin oder der Erblasser muss aber weder die Art noch die Höhe der Entschädigung genauer festlegen. […]
Als Willensvollstrecker kann jede handlungsfähige Person eingesetzt werden, so zum Beispiel der überlebende Ehegatte, die Tochter, ein guter Freund, ein Treuhänder, aber auch juristische Personen, wie zum Beispiel eine Stiftung […]
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist optional und macht etwa bei einem komplexen Nachlass oder zur Vorbeugung von Streitigkeiten zwischen den Erben Sinn. Wird kein Willensvollstrecker eingesetzt, regeln die Erben die […]
Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, eine Erbteilung vorzubereiten. Er kann die Erbteilung nicht gegen den Willen der Erben durchsetzen. Hat der Erblasser das Gefühl, es befinde sich schwieriges/hohes Vermögen im […]
Gemäss Art. 528 Abs. 2 ZGB hat der Willensvollstrecker den Willen des Erblassers zu vertreten und dabei insbesondere die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen, Vermächtnisse auszurichten […]