Sofern der Sohn in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt: Ja. Diese Unterstützung muss jedoch durch die entsprechende Gemeinde ohne einvernehmliche Lösung mit dem Sohn vor Gericht erstritten werden können. Die sogenannte Verwandtenunterstützungspflicht gilt zum einen von Eltern gegenüber ihren Kindern, zum anderen von den Kindern gegenüber ihren Eltern. Zwischen Geschwistern gilt diese Regelung nicht.
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