Nein, KonkubinatspartnerInnen haben keinen Anspruch aus Erbrecht. Ein Konkubinat ist, ausser in gewissen Fällen im Grundbuch, auch nirgends eingetragen und kann daher nicht diesen Status haben. Die eingetragene Partnerschaft ist ein eheänliches Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare.
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