Ihre Erben sind in jenem Kanton steuerpflichtig, wo die Erblasser:in ihren letzten Wohnsitz hatte (Ehegatten/eingetragene Partner sind jedoch in allen Kantonen und die Nachkommen in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit). Je nachdem, in welchem Land die Erben wohnen, könnten dort zusätzliche Steuern anfallen.
Fast alle Kantone der Schweiz erheben eine Erbschaftssteuer in unterschiedlicher Höhe. Der Steuersatz richtet sich in der Regel nach dem Verwandtschaftsgrad bzw. der Nähe zum Erblasser. Nahestehende Verwandte können von Steuererleichterungen oder -befreiungen profitieren.
Die Grundsätze der Besteuerung sind meist ähnlich: Die Steuerpflicht besteht insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Kanton hatte oder der Erbgang im Kanton eröffnet worden ist. Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ausserdem, wenn im Kanton gelegenes bewegliches Vermögen übergeht oder wenn im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen übergehen.
Ob die Erben oder Begünstigten zusätzlich im Ausland eine vergleichbare Steuer entrichten müssen, wird durch das ausländische Recht vorgegeben. Hinzukommend können allfällige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Wohnsitzländern der Erben Anwendung finden.
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