Die eingetragene Partnerschaft gibt es nur zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Erbrecht zwischen Ehegatten, besteht bis die Ehe rechtsgültig geschieden ist. Davor kann auch keine neue Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen werden. Die Ehefrau erbt also auch im Fall der Ehetrennung noch, die neue Partnerin hat keine gesetzlichen Ansprüche.
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