Die Antwort auf diese Frage hängt von den konkreten Umständen ab. Meist findet das Erbrecht des Landes Anwendung, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet, gelten in Bezug auf das Eigentum in der Schweiz die schweizerischen Bestimmungen und für das im Ausland gelegene Grundstück die Regeln dieses Landes. Falls Sie aber einen Grossteil Ihrer Zeit in einem anderen Land verbringen und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, könnte dieses Land Anspruch erheben, für Erbschaften und die damit einhergehenden Steuern verantwortlich zu sein.
Weiteres zum Thema:
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/nachlass-bei-wohnsitz-im-ausland/