Sie können Ihr handschriftliches Testament zu Hause aufbewahren. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass es in nach Ihrem Tod nicht gefunden wird. Es empfiehlt sich deshalb, entweder Vertrauenspersonen über den exakten Aufbewahrungsort zu informieren oder das Testament bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen. Ihre Wohnsitzgemeinde informiert Sie, welche Behörde in Ihrem Kanton für die Aufbewahrung zuständig ist. Öffentlich beurkundete Testamente sowie Erbverträge werden nach der Beurkundung in der Regel automatisch bei der zuständigen Behörde hinterlegt.
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