Der Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten ist, dass die Kinder schneller das Eigentum hätten. Oft proftieren Nachkommen ja in jüngeren Jahren, wenn sie selbst noch nicht viel Kapital zur Verfügung haben, mehr von einer Schenkung. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung. Erbvorbezüge sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden und gegengezeichnet werden. Gleiches gilt für Darlehen. Auch wenn Sie es über die Bank abwickeln, können sie es mit der Notiz „Erbvorbezug“ / „Darlehen“ versehen. So besteht dann Klarheit beim Todesfall und Streit kann vermieden werden. Es ist klar, wer bereits was erhalten hat, und die gesetzlichen Erben können Vorbezogenes so auch einfacher zur Ausgleichung (Art. 626 ff. ZGB) bringen.
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