Ja, grundsätzlich gibt es kein Ablaufdatum für Testamente und Eheverträge. Der Wille und die Absichten der involvierten Personen können aber in der Zwischenzeit geändert haben. Demnach könnte eine Anpassung des Testaments (eigenhändig möglich) und des Ehevertrages (mit Zustimmung beider Ehegatten) zu empfehlen sein.
Zudem gab es eine grössere Gesetzesrevision im Jahr 1988. Dabei wurde vor allem der Ausgleich zwischen Frau und Mann gestärkt. Vor 1988 wurde grundsätzlich das Vorliegen des Familienmodells vermutet, dass in einer Ehe der Ehemann erwerbstätig und die Ehefrau eher zu Hause tätig ist. Durch die Revision im Jahr 1988 sollte dieses veraltete Modell ersetzt werden, und das Erwerbseinkommen wurde neu hälftig aufgeteilt, falls die Ehepartner nichts anderes vereinbaren. Grundsätzlich ist zu empfehlen, Eheverträge, welche vor 1988 abgeschlossen wurden, von einer Fachperson überprüfen zu lassen.
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