Das Testament und der Erbvertrag sind zwei Arten der letztwilligen Verfügung. Das Testament ist einseitig und vom Erblasser grundsätzlich jederzeit änderbar. Der Erbvertrag als mehrseitiges Rechtsgeschäft erfordert die Zustimmung aller beteiligten Personen. Der Erbvertrag gibt den Parteien mehr Gestaltungsspielraum, z.B. zum Auskauf aus einem oder der Verzicht auf einen Pflichtteil. Welche Verfügungsform angemessen ist, richtet sich nach den familiären und finanziellen Umständen des Erblassers. Wichtig ist, dass es keine Widersprüche oder Unklarheiten zwischen den Willenserklärungen gibt.
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Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Erb- und Eherecht