Die mit dem Vorsorgeauftrag verknüpften höchstpersönlichen Entscheide werden häufig durch nahe Verwandte besser vertreten als durch unbekannte Dritte. Es wird deshalb in der Regel empfohlen der „Nähe nach“ Ehepartner und Kinder einzusetzen. Selbstverständlich gibt es auch Fälle, wo aus persönlichen Gründen darauf verzichtet wird, Kinder oder nahe Verwandte einzusetzen.
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