Sie können Ihr Nachlassvermögen entweder einer bereits bestehenden Stiftung zuwenden oder mit öffentlicher Urkunde oder durch Testament eine eigene Stiftung gründen. Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbstständigtes Vermögen, das einen in der Stiftungsurkunde festgehaltenen Zweck verfolgt und einer Aufsichtsbehörde untersteht. Gemeinnützige Stiftungen sind von der Steuerpflicht befreit, andere müssen eine bundesweite und eine kantonale Gewinnsteuer entrichten. Ob der Verkauf des Grundstücks mit anschliessender Barspende oder die Sacheinlage vernünftiger ist, entscheidet sich aus den Umständen heraus. Meist ist die Barspende administrativ einfacher, allerdings müssen Sie mit der Entrichtung einer kantonalen Grundstückgewinnsteuer rechnen, wenn Sie die Liegenschaft selbst veräussern.
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Vom Gründen einer gemeinnützigen Stiftung