Grundsätzlich können Ihre Kinder den Ehevertrag nicht anfechten. Die Ehegatten können autonom abmachen, was für sie gelten soll.
Einen Ehe-/Erbvertrag kann man aber anfechten, wenn gewisse Bestimmungen im Vertrag gegen das Gesetz verstossen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Vertrag festgehalten wurde, dass der gesamte Nachlass auf den überlebenden Ehegatten übergehe und die Kinder nichts bekommen. Dies verstösst gegen das Pflichtteilsrecht, und die Zustimmung der Kinder wäre vorausgesetzt. Ohne entsprechende Zustimmung kann von den Kindern eine Herabsetzung verlangt werden.
Weiteres zum Thema:
Die Möglichkeiten eines Ehevertrags
Ehevertrag Schweiz: Beurkundung & Anforderungen
Ehe- und Erbvertrag als vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Testament anfechten