Ohne Testament oder Erbvertrag kommt immer die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Dann erben überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner. Gibt es keine Kinder (1. Parentel), rücken die Erben der 2. Parentel (Stamm der Eltern, dh. Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten des Erblassers) nach. Gibt es auch keine Erben der 2. Parentel, folgt der Stamm der Grosseltern. Gibt es dort auch keine Verwandten, erbt das Gemeinwesen, d.h. Kanton oder Gemeinde.
Weiteres zum Thema:
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/vererben-ohne-testament-das-parentel-system/
https://www.deinadieu.ch/faq/ich-bin-verwitwet-und-habe-eine-tochter-muss-ich-ein-testament-machen-oder-ist-klar-dass-sie-alleinerbin-ist/