Den Pflichtteil darf ich den pflichtteilsgeschützten Erben (Ehegatte und Nachkommen) nicht entziehen. Wenn ich einen Sohn und eine Ehegattin habe und meine Frau maximal im Erbrecht begünstigen will, kann ich ihr 3/4 zuweisen (ihren Pflichtteil zuzüglich freie Quote). 1/4 ist der Pflichtteil meines Sohnes. Dieser bestimmt sich aus seinem gesetzlichen Erbteil (1/2) multipliziert mit seinem Pflichtteil (1/2).
Weiteres zum Thema
Erbteil, Pflichtteile und verfügbare Quote
Wie werden die Pflichtteile berechnet?
Das Parentel-System der Schweiz: Wer erbt wieviel?