Das kommt darauf an, welche Vermögenswerte es sonst noch im Nachlass gibt. Eine Immobilie bindet oft einen hohen Anteil des Nachlassvermögens. Gibt es genug andere Vermögenswerte, können die Pflichtteile der Kinder damit gedeckt werden. Alternativ könnte auch die Ehefrau das Haus erhalten und die Kinder im Umfang ihrer Erbanteile ausbezahlen. Gibt es nicht genug sonstiges Vermögen, müsste das Haus geteilt oder verkauft werden. Alternativ wäre auch ein Wohnrecht oder Nutzniessungsrecht für die Ehefrau durch Testament oder Erbvertrag möglich.
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