Die Erbschaft müssen Sie in der Steuererklärung deklarieren (siehe die Wegleitung für den Kanton Zürich, S. 7). Erbschaften unterliegen keiner Einkommenssteuer, dafür aber einer Erbschaftssteuer.
Erbanfälle zwischen Eltern und Kindern sind aber in aller Regel steuerbefreit oder mit erheblichen Erleichterungen verbunden. Daneben kann eine Vermögenssteuer anfallen; diese wird nach dem Stand Ihres gesamten Nettovermögens am Ende der massgebenden Steuerperiode veranlagt.
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