Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind unbeschränkt gültig bis zur Abänderung oder zum Widerruf. Es wird jedoch eine regelmässige Überarbeitung empfohlen (alle 2 bis 5 Jahre). Es ist ja auch möglich, dass sich die Bedürfnisse/Vorstellungen ändern. Nur schon deshalb lohnt sich die regelmässige Kontrolle.
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