Es kann mitunter schwierig sein, den genauen Vermögensstand zum eigenen Todeszeitpunkt korrekt vorherzusagen, vor allem, wenn dieser weit weg ist und volatile oder schwer schätzbare Vermögenswerte einen signifikanten Teil des voraussichtlichen Nachlasses ausmachen. Grundsätzlich ist die sichere und in der Praxis gängige Variante daher, in relativen Anteilen zu rechnen – so ist klar festgelegt, wer welchen Anteil (bspw. 1/3 oder 1/6) des zum Wert im Todeszeitpunkt inventarisierten Nachlassvermögens erhält. Es wird auch vermieden, dass Ansprüche ungedeckt bleiben oder nicht zugewiesene Vermögenswerte übrig bleiben. Möchten Sie einzelnen Erben dennoch bestimmte Vermögenswerte zuweisen, können Sie dies mit einer Teilungsvorschrift (unter Anrechnung auf ihren Erbteil) tun. Absolute Beträge können Sie bei übersichtlichen Vermögensverhältnissen vorsehen oder sinnvollerweise bei einem Erbauskauf oder -vorbezug vereinbaren, da hier die Einzelabrechnung zu einem vorgezogenen Zeitpunkt leichter duchführbar ist.
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