Die Anforderungen und die Kontrolle in Bezug auf den Zugriff auf Bankkonten nach einem Todesfall stiegen in der Vergangenheit. So konnte man früher relativ einfach Bankkonten auf Neuberechtigte übertragen. Dies geht heute nicht mehr. Heute werden die Konten im Todesfall meistens saldiert und neu eröffnet. Ansonsten besteht für die Bank das Risiko, dass sie zuerst jemandem Zugriff auf ein Konto gewährt, danach jedoch dem/der wirklich Berechtigten ein zweites Mal bezahlen muss. Auch die «und/oder»-Konten werden im Todesfall je nach Höhe des Bankguthabens zunehmend von der Bank blockiert.
Um im Todesfall des Ehegatten weiter liquide zu sein, sollte je ein Konto für die Ehefrau (auf ihren Namen lautend) und für den Ehemann (auf seinen Namen lautend) eröffnet werden. Auf diesen beiden Konten sollte je ein Betrag in der Höhe einbezahlt werden, dass während drei bis sechs Monaten die laufenden Kosten (bspw. Hauszins, Krankenkasse, Lebensmittel) bezahlt werden können. Die individuellen Lebensumstände sollten dabei beachtet werden. Lautet nämlich ein Konto auf den Namen der Ehefrau, wird dieses nach dem Tod des Ehemannes nicht Teil des Nachlasses. Unproblematisch sind grundsätzlich die Kosten im Zusammenhang mit dem Tod, da diese die Banken auch ohne Erbenschein meistens bezahlen. Sie müssen also nicht für die Berechnung des Betrages auf den persönlichen Konten miteinberechnet werden.
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