Eine güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt, wenn der Erblasser verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft war, nicht jedoch, wenn nur ein Konkubinat vorlag. Dieser güterrechtlichen Auseinandersetzung folgt anschliessend die erbrechtliche Auseinandersetzung. Der Nachlass kann somit erst in einem zweiten Schritt bestimmt werden. Das Güterrecht ist stets zu beachten.
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Die güterrechtliche Auseinandersetzung