Die eingetragene Partnerschaft ist im ZGB erbrechtlich gleichgesetzt mit der Ehe und gilt zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Der/die überlebende Partner/in hat dem/der anderen gegenüber dieselben erbrechtlichen Ansprüche wie unter Ehegatten.
Weiteres zum Thema
Die eingetragene Partnerschaft: Absicherung des überlebenden Partners
Gleichgeschlechtliche Paare müssen anders vorsorgen