Eine Vollmacht kann sinnvoll sein im Konkubinat, damit der Partner bzw. die Partnerin gemeinsame Dispositionen vornehmen kann. Die Vollmacht ist frei widerrufbar und erlischt prinzipiell, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig wird. Der Vorsorgeauftrag kommt dann zum Zug, wenn jemand nicht mehr urteilsfähig ist.
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Muster/Vorlage: Generalvollmacht Erbenvertreter
Muster/Vorlage: Spezialvollmacht