Bei den Kosten für einen amtlichen Erbenvertreter handelt es sich um sogenannte Erbgangsschulden. So haftet grundsätzlich der Nachlass für diese Kosten und nicht der Erbe bzw. die Erbin, welche den Antrag zum Einsatz eines Erbenvertreters gestellt hat.
Wie viel ein amtlicher Erbenvertreter kostet, hängt von der Frage ab, welche Ausbildung und Erfahrung diese Person vorweisen kann. Sollten Sie einen Anwalt als Erbenvertreter einsetzen, so kann dies pro Stunde ca. CHF 250.00 betragen. Relevant für die gesamten Kosten ist grundsätzlich der zeitliche Aufwand, den der Erbenvertreter für die nötigen Handlungen betreiben muss. Weiter muss das Honorar im Verhältnis zu seinen Tätigkeiten angemessen sein.
Der zusätzliche Einsatz eines Anwalts ist zu empfehlen, wenn es sich um einen komplexen Fall handelt. In unserem Dienstleistungsverzeichnis finden Sie unter ,,Rechtsanwälte“ vertrauenswürdige Anwälte.
Weiteres zum Thema finden Sie im Beitrag Erbenvertretung für Erbengemeinschaften.
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