Wenn eine Kopie vorhanden ist, kann diese evtl. berücksichtigt werden. Andernfalls kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Darum muss ein Testament gut aufbewahrt werden, mit Kopien z.B. beim Anwalt oder Hausarzt oder beim Notar. Auch einen Vorsorgeauftrag kann man deponieren (bei der zuständigen KESB).
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