Wenn Sie kein Testament haben, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, Ihr Ehepartner erhält 50%, die beiden Kinder je 25% des Nachlasses. Dabei ist zu beachten, dass zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner stattfindet. Sie ist vorweg nötig, um Ihren Nachlass zu bestimmen.
Weiteres zum Thema:
https://www.deinadieu.ch/ratgeber/vererben-ohne-testament-das-parentel-system/
https://www.deinadieu.ch/die-erbfolge-nach-dem-gesetz/