Sie müssen bedenken, dass das Kind gegenüber anderen gesetzlichen Erben ausgleichungspflichtig sein kann. Machen Sie es immer so, dass es nachverfolgbar ist (Belege), damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Weiteres zum Thema
Erbvorbezug
Erbvorbezüge und Schenkungen zu Lebzeiten