Nein, ein Ehevertrag gilt nicht ohne Weiteres als Testament. Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, der Ehevertrag ist ein güterrechtlicher Vertrag unter Lebenden. Sie können einander nicht ersetzen, aber gut ergänzen, bspw. um einen Ehepartner für das Alter abzusichern oder die Erbfolge für die gemeinsamen Nachkommen zu regeln. Ehe- und Erbvertrag können im selben, vor zwei Zeugen und einer öffentlichen Urkundsperson (z. B. Notar) unterzeichneten Urkunde abgeschlossen werden.
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