Wenn Sie alleinstehend, geschieden oder verwitwet sind, ist Ihr einziger Sohn Ihr Alleinerbe. Schlägt er die Erbschaft aus, so geht sie von Gesetzes wegen als Gesamtheit (Vermögenswerte und Schulden) auf die nächsten Verwandten nach ihm über. Das wäre der Stamm Ihrer Eltern. Falls diese bereits vorverstorben sind, erben an ihrer Stelle Ihre Geschwister (oder deren Nachkommen).
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