Für erbrechtliche Klagen und weitere Verfahren im Zusammenhang mit Tod und Nachlass eines Erblassers sind die Zivilgerichte am letzten Erblasserwohnsitz zuständig. Im Normalfall muss die Gültigkeit eines Testaments von einer dazu berechtigten Person begründet mit der Ungültigkeitsklage geltend gemacht werden, damit das Gericht sich zu dieser Frage äussert. Nur in seltenen, extrem stossenden Fällen gilt ein Testament als von Anfang an nichtig.
Weiteres zum Thema
Mündliches Testament: Gültigkeit & Voraussetzungen
Erbrechtsrevision: Altes Testament ungültig?