Bei einem kinderlosen Paar teilt der überlebende Ehegatte mit den Eltern, falls diese noch leben sollten. Wenn beide gleichzeitig sterben, sind wiederum die Eltern des jeweiligen Ehegatten die alleinigen Erben oder deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Man kann natürlich auch selbst gewählte Erben in einem Testament einsetzen.
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