Bei Eintritt des Erbfalls stellt die zuständige Erbschaftsbehörde den gesetzlichen und eingesetzten Erben im Rahmen der Testamentseröffnung eine Kopie des Testaments zu. Die Vermächtnisnehmer werden lediglich über Art und Höhe des Legats informiert. Überdies werden den Vermächtnisnehmern die Kontaktdaten der Erben mitgeteilt. Die Erben sind verpflichtet, den Vermächtnisnehmern ihre Vermächtnisse auszurichten.
Weiteres zum Thema
Erbschaft, Legat/Vermächtnis oder doch eine Schenkung?
Das Vermächtnis (Legat) – Schenkung von Todes wegen?