Sie können Ihr Testament jederzeit in derselben Form widerrufen oder ändern, die auch für die Errichtung notwendig war. Normalerweise geschieht dies durch eigenhändige oder öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung. Des Weiteren können Sie das Testament durch die Vernichtung der Urkunde widerrufen.
Liegen mehrere Testamente vor, so gilt im Grundsatz ausschliesslich das zuletzt verfasste, also dasjenige mit dem am kürzesten zurückliegenden Datum. Alle früheren Testamente werden ungültig. Als Ergänzung zu einem vorigen Testament wird das neue nur dann betrachtet, wenn ein entsprechender Erblasserwille klar daraus hervorgeht.
Kleinere Anpassungen eines eigenhändigen Testaments, etwa durch Streichen oder Hinzufügen von Passagen, sind möglich. Es gilt aber darauf zu achten, dass Urheberschaft und Datum der Änderung eindeutig nachvollziehbar sind. Deshalb sollten Sie am Ende des Testaments einen Vermerk anbringen (etwa: «Ziffern XYZ geändert am TT.MM.JJJJ») und neuerlich unterschreiben (!). Damit wird nachprüfbar sichergestellt, dass die Änderungen tatsächlich vom Erblasser bzw. der Erblasserin selbst stammen. Umfasst das Testament mehrere Seiten, empfiehlt es sich, diese zusammenzuheften. So ist die Einheit der Urkunde deutlich erkennbar und später eingefügte Seiten gehen nicht verloren.
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