Dies können Sie sicherstellen, indem Sie dem überlebenden Ehegatten die beispielsweise ein Wohnrecht oder ein Nutzniessungsrecht zukommen lassen. Ein Wohnrecht ist ein persönliches Recht, also gilt nur für die begünstigte Person selbst. Bei der Nutzniessung hat der überlebnde Ehegatte auch ein Anrecht auf das, was die Liegenschaft abwirft, wenn er sie nicht mehr selbst bewohnt (z.B. Mietzinsen).
Weiteres zum Thema
Wohnrecht: Lebenslanges Wohnen im Eigenheim