Der Vorsorgeauftrag bleibt grundsätzlich gültig bis zum Eintritt des Vorsorgefalls. Es gibt keine Befristung für seine Gültigkeit. Es macht gleichwohl Sinn, regelmässig zu überdenken, ob er noch Ihren Vorstellungen entspricht. Der Vorsorgeauftrag muss auch gänzlich von Hand geschrieben oder öffentlich beurkundet sein.
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Unterschied Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – brauche ich beides?