Die Ummeldung eines Autos nach einem Todesfall läuft ähnlich ab wie nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson. Der Hauptunterschied liegt in den Unterlagen, die dem kantonalen Strassenverkehrsamt einzureichen sind: Neben den üblichen Dokumenten wie dem Gesuchsformular, Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis und der ID sind auch todesfallbezogene Belege wie der Todesschein oder Erbschein einzureichen.
In vielen Kantonen (z.B. in Basel, Bern, St. Gallen oder Zürich) ist das Gesuchsformular online abrufbar. Sie können dieses zusammen mit den erwähnten Beilagen persönlich oder auf dem Postweg beim Strassenverkehrsamt einreichen. Das Strassenverkehrsamt wird Sie dann bezüglich des weiteren Vorgehens kontaktieren. Für die Ummeldung des Autos können Verwaltungsgebühren in zwei- bis dreistelliger Höhe anfallen.
Ausserdem gilt es zu beachten, dass bei einem Halterwechsel kein Anspruch besteht, das alte Kontrollschild behalten zu dürfen. Auf Verlangen des Strassenverkehrsamts müssen daher die alten Kontrollschilder zurückgegeben bzw. gegen neue eingetauscht werden.
Der Kanton Luzern hat eine eigene «Checkliste für die Umschreibung oder die Deponierung der Kontrollschilder bei einem Todesfall» herausgegeben. Die Vorgehensweise ist in anderen Kantonen sehr ähnlich. Gerne möchten wir Sie einladen, für weiterführende Informationen auch unseren Ratgeberbeitrag «Auto ummelden nach Todesfall» zu lesen.
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