Die Patientenverfügung betrifft medizinische Massnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag geht viel weiter: Wer soll mich umsorgen bei Urteilsunfähigkeit? Sie brauchen grundsätzlich beides. Andernfalls könnte die KESB im Ernstfall selbst einen Beistand für Sie bestimmen.
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Unterschied Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – brauche ich beides?