Muss ich bei zwei Wohnsitzen zwei Testamente verfassen?

Ich lebe in der Schweiz und USA. Muss ich zwei Testamente ausstellen und ist dann das gültig wo ich sterbe?

Da es sich um einen Fall des internationalen Privatrechts (IPRG) handelt und dabei die USA manchmal eine spezielle und bisweilen je nach gliedstaatlicher Praxis unterschiedliche Rolle einnehmen, ist eine abschliessende Antwort an dieser Stelle nicht möglich.

In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass das zuletzt verfasste Testament gültig ist. Dabei können Sie prinzipiell auch Gegenstände im Ausland mit einbeziehen. Grundsätzlich handelt es sich beim Testament um ein höchstpersönliches Recht. Das heisst, es ist an die Person gebunden und kann fast unmöglich von dieser getrennt werden. Es ist wahrscheinlich, dass eine (i.d.R.) am letzten Wohnsitz eröffnete Verfügung von Todes wegen auf dem Rechts- und Amtshilfeweg auch grenzübergreifend Wirkung entfacht. In einem solch komplexen Fall empfiehlt sich jedenfalls eine Abklärung mit Fachpersonen für beide Rechtsordnungen.

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