Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.
Überlebenden Ehepartner begünstigen
Beim Ableben eines Elternteils haben die Kinder im Normalfall Anspruch auf einen Teil der Erbmasse. Durch die Meistbegünstigung oder die Nutzniessung kann man dagegen, sofern dies nicht passt, den überlebenden Ehegatten begünstigen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Ehegatten bestmöglich absichern
Eheleute sind grundsätzlich berechtigt am Vermögen des jeweils anderen Ehepartners. In welchem Umfang bestimmt sich meist durch den gewählten Güterstand. Neben der Wahl eines solchen, stehen Ehegatten auch Nutzniessungsrechte zur gegenseitigen Absicherung zur Verfügung.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Die Vaterschaftsanerkennung
Der biologische Vater eines Kindes ist nicht zwingend dessen Vater im rechtlichen Sinn. Je nach Beziehung der Eltern ist für die rechtliche Vaterschaft eine Anerkennung notwendig. Dieser Beitrag zeigt auf, wann eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist und wie sie erfolgt.
Immobilien in einer Ehegattengesellschaft
Viele Ehepaare wollen, dass im Todesfall des einen Ehegatten der andere Ehegatte weiter im Haus oder in der Eigentumswohnung verbleiben kann. Um dies sicherzustellen, können die Ehegatten das Eigenheim in einer einfachen Gesellschaft, der Ehegattengesellschaft, halten.
Was ist ein Güterstand? Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung kurz erklärt
Im Schweizer Güterrecht ist vom ordentlichen und ausserordentlichen Güterstand die Rede – doch was ist ein Güterstand überhaupt? Welche Güterstände bestehen, und inwiefern kann man diese mit einem Ehevertrag anpassen? Dieser Artikel bietet einen Überblick und erklärt die drei Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.
Testament verfassen im Konkubinat
Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.