Wie teilen wir das Erbe auf? – Die Erbteilung
Wenn jemand mehrere Erbinnen und Erben hinterlässt, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft und sind gemeinsam am Nachlass berechtigt. Damit sie einzeln über ihren Erbteil verfügen können, ist eine Erbteilung durchzuführen. Wie diese ablaufen kann, erläutern wir in diesem Ratgeberartikel.
Erbunwürdigkeit
Ein fremdes Testament vernichten oder den Tod eines Erblassers herbeiführen – beides sind Beispiele, die zur Erbunwürdigkeit führen können. Dieser Beitrag befasst sich mit Fragen rund um die Erbunwürdigkeit, welche von der Enterbung abzugrenzen ist.
Erbrechtsrevision – Eltern verlieren Pflichtteilsschutz
Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Die Revision des Erbrechts und ihre Bedeutung für die Nachlassplanung
Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.
Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich?
Mit der Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision betrifft unter anderem die Pflichtteile. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind im Rahmen weiterer Gesetzesrevisionen Neuerungen geplant.
Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?
Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.
Der Verwandtschaftsgrad ist entscheidend …
… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.
Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Wer kann wie erben?
Grundsätzlich gilt, was ein Erblasser in einer letztwilligen Verfügung festgehalten hat. Fehlt eine solche, kommt die gesetzliche Erbenregelung – das Parentel-System – zur Anwendung. Dem Ehegatten kommt dabei eine bevorzugte Rolle zu.