Entlastung durch einen Willensvollstrecker
Während eines Erbgangs sind viele Angehörige emotional überfordert. Daher scheint es ratsam, bei der Abwicklung des Erbgangs professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Willensvollstrecker können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen eingesetzt werden.
Die öffentliche Beurkundung – wann braucht es einen Notar?
Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.
Der Willensvollstrecker – Wächter über das Testament
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.