Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Viele Menschen in der Schweiz können mit ihren AHV- oder IV-Renten nicht ihre minimalen Lebenskosten decken. Hier sollen die Ergänzungsleistungen (EL) die finanziellen Lücken füllen. Dies wirft Fragen auf: Welche Arten von Ergänzungsleistungen gibt es? Und wer darf sie beziehen?
Private Vorsorgeguthaben (Säule 3) im Erbrecht
Beim Vorsorgeguthaben der 3. Säule handelt es sich um freiwillige Einzahlungen. Unterteilt werden diese in die Säulen 3a und 3b. Welche Unterschiede bei den beiden bestehen und welchen Einfluss dies auf die Aus- und Einzahlungen haben, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsguthaben
Freizügigkeitsleistungen bilden einen Teil der zweiten Säule. Diese können bei Stellenwechsel «mitgenommen» oder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Grundsätzlich ist ein Bezug vor der Pensionierung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Was wird aus den obligatorischen Vorsorgeguthaben?
Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.
Die Pensionskasse im Todesfall
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?
Die Hinterlassenenrente der AHV im Todesfall
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.