Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Wie schreibe ich mein Testament?
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.
Vererben ohne Testament – das Parentel-System
Grösstenteils kann jede Person in einer letztwilliger Verfügung seinen Nachlass und die Erbenstellung regeln. Tut sie dies nicht, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Diese unterscheidet unterschiedliche „Kreise“ von Erbberechtigten.
Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Was ist das Vermächtnis (Legat)?
In gewissen Fällen möchten Sie jemanden nicht als Erben einsetzen, sondern eine Zuwendung aus Ihrem Nachlass ohne Verpflichtungen ausrichten. Das Vermächtnis, auch Legat genannt, ist für den Empfänger als unkomplizierte Begünstigung eine gute Wahl.
Der Erbvertrag – mehr Gestaltungsfreiheit & Sicherheit
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.