Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Der Willensvollstrecker – Wächter über das Testament
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.
Der Erbvertrag
Eine Person kann in der Vorbereitung auf ihr Ableben einen Erbvertrag errichten. Dadurch kann sie über den Tod hinaus über ihr Vermögen verfügen.
Das Testament – Erfordernisse in Form und Inhalt
Im Falle eines Todes ist das Testament oft die wichtigste überbleibende Urkunde. Damit es gültig ist, muss es gewisse Formvorschriften erfüllen. So muss es im Normalfall von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.