Wie läuft ein Erbgang ab?
Ein Erbgang ist ein komplexer Prozess. Er besteht, je nach Situation beim Ableben des Erblassers, aus verschiedenen Teilverfahren und Vorgängen.
Der Todesschein – Die Todesurkunde
Die Todesurkunde bestätigt den Tod einer Person mit allen wichtigen Angaben. Sie ist Voraussetzung für wichtige rechtliche Schritte, die nach einem Sterbefall vorzunehmen sind. Mit ihr können die Erben bspw. den Erbschein beantragen und die Bestattung organisieren.
Bei Schulden: Erbe ausschlagen oder annehmen?
Viele Personen hinterlassen bei ihrem Ableben nicht nur ein Vermögen, sondern auch Schulden. Damit Sie als Erbe oder Erbin trotzdem an das Ihnen rechtmässig zustehende Geld gelangen, gibt es unterschiedliche Massnahmen, die Sie ergreifen können.
So erstelle ich eine Todesanzeige
Viele Trauernde wollen eine verstorbene Person entsprechend würdigen. Gemäss langer Schweizer Tradition geschieht dies oft in öffentlichen Todesanzeigen – nicht zuletzt in Zeitungen.
Wie kann ein Erbverzicht aussehen?
Ein Erbverzicht untersteht dem Vertragsrecht, zumal es sich um eine letztwillige Verfügung in Form eines Erbvertrages handelt. Die allgemeinen Normen des OR sind zu beachten und anwendbar. Bei komplexen Varianten sollten mehrere Parteien in mehrere Verträge einwilligen.
In welchen Situationen ist ein Erbverzicht sinnvoll?
Ein Erbverzicht kann in gewissen Familienkonstellationen angezeigt sein. Verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Akteuren sind möglich. So können nicht nur Kinder den überlebenden Ehegatten begünstigen, sondern auch vice versa. Auch ein Erbauskauf ist denkbar.
Unterschied zwischen Erbverzicht und Erbauskauf
Wollen Erben nicht am Erbgang teilnehmen, stehen diesen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einer letztwilligen Verfügung zu regeln. Sie bekommen meist trotzdem etwas, wobei auch eine vollständige Ausschlagung möglich ist.
Erbenvertretung für Erbengemeinschaften
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.