Die Körperspende – Sterbliche Überreste in den Dienst des Gemeinwohls stellen
Die Körperspende ist eine jahrhundertealte Institution, bei welcher der Spender seine gesamten sterblichen Überreste für Forschungs- und Lehrzwecke in den Fächern Medizin oder Biologie zur Verfügung stellt. Universitäten und andere Forschungsstätten sind auf Körperspenden angewiesen, um angehende Ärzte in Präparier- und Operationskursen bestmöglich auf ihre spätere Arbeit und Berufung, das Retten menschlichen Lebens, vorzubereiten. Neue chirurgische Verfahren werden an gespendeten Körpern getestet, bevor sie am lebenden Menschen zum Einsatz gelangen.
In den Worten des Anatomischen Instituts der Universität Zürich: «Die Körperspende ist ein Akt der Solidarität und das Geschenk eines Menschen an seine Mitmenschen, insbesondere an die nächste Generation.» Nach Abschluss der Untersuchungen am gespendeten Körper kann dieser auf Wunsch nach wie vor traditionell beigesetzt werden. Die Städte Zürich und Basel beispielsweise bieten Körperspendern sogar kostenlos die Möglichkeit, ihre Urne im Ehrengrab der Anatomie (Gemeinschaftsgrab) beizusetzen.
Wie kann ich meinen Körper spenden?
Die meisten Universitäten bzw. Institute haben eigene Reglemente und Merkblätter zur Körperspende, die Voraussetzungen sowie Modalitäten festlegen. Es empfiehlt sich daher, zunächst ein Institut zu kontaktieren, sich ausführlich über das Körperspendeverfahren zu informieren und sodann per hinterlegtem Formular anzumelden.
Viele Institute in der Schweiz stellen die wesentlichen Informationen auch online zur Verfügung:
- Universität Basel: sekretariat-anatomie@unibas.ch
- Universität Bern: koerperspende@ana.unibe.ch
- Universität Freiburg: anat-office@unifr.ch
- Universität Zürich UZH: koerperspende@anatomy.uzh.ch
Die Organspende – Nach dem Tod noch Leben retten
Anders als bei der Körperspende wird bei der Organspende, wie schon die Bezeichnung vorwegnimmt, nicht der gesamte Körper eines Verstorbenen zur Verfügung gestellt, sondern einzelne Organe. Auch geschieht dies nicht primär für Forschungs- oder Ausbildungszwecke, sondern mit der Absicht, konkrete Organtransplantationen und damit die Rettung anderer Leben zu ermöglichen. In der Schweiz gilt die sogenannte «erweiterte Zustimmungslösung». Dies bedeutet, dass für die Organspende die aktive Zustimmung des Spenders bzw. seiner Angehörigen benötigt wird. Der Spender kann seinen Willen in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentieren; diese gehen Auskünften der Angehörigen vor. Hat der Verstorbene keine Stellungnahme zur Organspende dokumentiert, so können die Hinterbliebenen gemäss seinem mutmasslichen Willen entscheiden. Ohne ausdrückliche Zustimmung bleibt die Entnahme von Organen untersagt.
Das Schweizer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 das neue Transplantationsgesetz angenommen, welches frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dadurch erfolgt ein Wechsel von der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung. Künftig gilt somit, dass diejenigen Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, ihren Willen explizit in einem Register des Bundes festhalten sollen. Ist der Wille der verstorbenen Person unklar, entscheiden nach wie vor die Angehörigen stellvertretend im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person.
Kryonik – Science-Fiction oder Realität?
Ein Verfahren, das bis vor wenigen Jahren noch tief in der Welt der Science-Fiction verortet wurde, gewinnt zunehmend an Popularität: die Kryonik. Es handelt sich dabei um das unverzügliche, schonende Einfrieren der präparierten Körper verstorbener Menschen auf minus 196 °C, in der Hoffnung, sie durch technischen Fortschritt in der Zukunft zurück ins Leben holen zu können. Wie seriöse Forscher auf dem Gebiet zugeben, steckt die Kryonik in den Kinderschuhen und momentane Erfolgsaussichten sind begrenzt. Doch der exponentielle Fortschritt der Wissenschaft im 20. und 21. Jahrhundert lässt hoffen: Viele natürliche Todesursachen, einst als unerklärlich und unvermeidlich abgetan, sind heute kein Thema mehr. Das Verfahren der Kryokonservierung ist allerdings experimentell und dementsprechend kostspielig. Der Schweizerische Verein für Kryonik, CryoSuisse, gegründet durch den Basler Molekularbiologen Patrick Burgermeister, ist hierzulande führend auf dem Gebiet. Die internationalen Pioniere finden sich demgegenüber in den USA, Grossbritannien und Russland, wo ihnen die liberale Rechtslage entgegenkommt.
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